Aktualisiert – bitte prüfen: Zeitform aktualisiert (EU-Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025). Die frühere Aussage «Google belohnt barrierefreie Websites» wurde vorsichtiger formuliert.
Ein barrierefreier Internetauftritt bringt Ihnen und Ihren Besucherinnen und Besuchern zahlreiche Vorteile – nicht nur Menschen mit einer Beeinträchtigung.
Neue Vorgaben in der EU
Seit dem 28. Juni 2025 gilt der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit. Er verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Auch Schweizer Unternehmen können betroffen sein, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten.
Vorteile für alle
Viele Massnahmen für Barrierefreiheit sind schlicht gutes Webdesign: Sie verbessern die Bedienbarkeit für alle Besucher und helfen oft auch der Suchmaschinenoptimierung, weil Inhalte klarer strukturiert sind.
Die wichtigsten Grundlagen
- Eine klare, leicht verständliche Struktur
- Sauberes HTML und CSS
- Einfache, verständliche Texte
- Alternativtexte für Bilder, damit blinde Menschen Bildinhalte erfassen können
- Genügend Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund
Je einfacher und verständlicher Inhalte präsentiert sind, desto besser – für alle.




